Nutzungsregeln Boulderanlage Bergholz

Die Kletteranlage steht täglich von 8:00 bis 22:00 zur freien Verfügung.
Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung und Haftung.

 

Sicherheit

Die Benützenden der Anlage sind für die Einhaltung der Ordnung und der Sauberkeit auf und neben der Anlage verantwortlich. 

Kinder unter 12 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person benutzen. 

Das Klettern über die Dachkante ist verboten. 

Im Bereich des Fallschutz-Kieses dürfen keine festen Gegenstände deponiert werden. 

Beim Klettern und auch beim Ausruhen ist immer auf das Freihalten des Absprungbereiches zu achten.

Anfänger klettern nicht bis zuoberst - übereinander und nahe beieinander klettern ist verboten.

Glasflaschen und andere Glasgebinde sind im Bereich der Anlage verboten.

Das Klettern/Bouldern unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss ist strengstens untersagt.

 

Haftung

Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Eigentümer nicht eliminiert werden können. Entsprechend ist jeder und jede Bouldernde für die Einschätzung des persönlichen Risikos selbst verantwortlich.

Jede Boulderin und jeder Boulderer muss sich des zusätzlichen Risikos aus grossen Sturzhöhen bewusst sein.

Für Folgen und Verletzungen aus diesen Risiken und entsprechenden Unfällen kann die Stadt Wil und der Kletterclub Wil nicht haftbar gemacht werden.

 

Nutzungsregeln

Alle Benutzer nehmen Rücksicht aufeinander und unterlassen alles, was dritte oder sie selbstgefährden könnte. Dies ist vor allem bei starker Auslastung der Anlage von zentraler Bedeutung.

Das Abspringen auf die Kiesfläche muss aufgrund der Verletzungsgefahr kontrolliert und mit Rücksicht auf andere Personen erfolgen. Besondere Vorsicht gilt gegenüber Kindern.

Die Anlage darf nur mit sauberen Kletter- oder Sportschuhen betreten werden. Barfuss Klettern ist verboten.

Im Sitz- und Fallschutzbereich ist Rauchen und jede Art von Feuer verboten. Das Kies bitte in der Grube belassen.

Die vorhandenen WC-Anlagen auf dem Sportpark Bergholz sind aufzusuchen.

Das Veranstalten von kommerziellen Anlässen ist nicht erlaubt.

Das Campieren im Bereich der Anlage ist verboten.


Benutzungshinweise

"Spotten" wird das gegenseitiges Sichern genannt - dies wird empfohlen.

Ein Spotter versucht mit seinen Armen die Konsequenzen aus einem Sturz des Boulderers so gering wie möglich zu halten.

Der Spotter oder die Spotterin sollte ungefähr die gleichen Körpermasse haben und in seiner Tätigkeit geübt sein.

Spottende können in keinem Fall für Verletzungen des Boulderers haftbar gemacht werden.

 

Schadensmeldungen

Verursachte oder festgestellte Schäden, insbesondere sich drehende Griffe oder Andeutungen von Bruchstellen an Griffen, sind umgehend dem Kletterclub (info@kletterclub.ch) zu melden. 

 

Nutzungsbeitrag

Das Klettern an der Boulderanlage ist kostenlos. Der Kletterclub ist für den Unterhalt der Anlage zuständig. Freiwillige Nutzungsbeiträge von (z.B.) 5 Fr. pro Nutzer werden gerne über TWINT entgegengenommen:

 

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